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BvB nach § 117 ff. SGB III

Jul 2, 2022

BvB nach § 117 ff. SGB III

Behinderten Menschen soll nach § 4 Abs. 1 SGB IX unabhängig von der Ursache der Behinderung „die Teilnahme am Arbeitsleben entsprechend der Neigung und Fähigkeiten dauerhaft gesichert werden“ oder „die persönliche Entwicklung ganzheitlich“ gefördert und „die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft …“ ermöglicht werden.
Diesem Anspruch tragen wir mit der Durchführung von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen auf der Grundlage des neuen Fachkonzeptes für BvB Rechnung.

Zielstellung:

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nach § 117 ff. SGB III im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit sind ein wichtiges Qualifizierungsinstrument, um Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Jeder Teilnehmende erhält die Möglichkeit sich in mehreren Berufsfeldern auszuprobieren, um eine Berufswahlentscheidung zu treffen, unter der Berücksichtigung der körperlichen und geistigen Fähigkeiten der Teilnehmenden.

Die Ziele der Weiterentwicklung sind:

  • Vermeidung oder schnelle Beendigung von Ausbildungs- und Arbeitslosigkeit
  • Verbesserung der beruflichen Handlungsfähigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen
  • Erhöhung des Qualifikationsniveaus von Jugendlichen
  • Erhöhung und Reaktivierung betrieblicher Qualifizierungsangebote
  • Erhöhung des Angebotes an Ausbildungs- und Arbeitsstellen
  • Steigerung der Kundenzufriedenheit

Die Ziele sollen insgesamt zu einer Erhöhung der Übergangsquote in Ausbildung und Arbeit führen und damit zu einer Steigerung der Effizienz und Effektivität berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen beitragen. Es ist vorgesehen, diese unter Berücksichtigung der Zielgruppen und der regionalen Bedingungen, differenziert nach Ausbildung und Arbeit, zu definieren.