BvB nach § 51 ff. SGB III

Jul 2, 2022

BvB nach § 51 ff. SGB III

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) nach § 51 ff. SGB III im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit sind ein wichtiges Qualifizierungsinstrument, um Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Teilnehmende an BvB erhalten im BCS die Möglichkeit, sich in mindestens drei Berufsfeldern auszuprobieren, um eine Berufswahlentscheidung zu treffen. Dieses erfolgt in der Einrichtung unter der Berücksichtigung der körperlichen und geistigen Voraussetzungen, vorhandener Fähigkeiten und eigener Interessen. Die Teilnehmenden durchlaufen im Rahmen dieser Maßnahme je nach Entwicklungsstand verschiedene Phasen:

  • Eignungsanalyse
  • Grundstufe
  • Förderstufe
  • Übergangsqualifizierung

Auf der Basis der Ergebnisse der zweiwöchigen Eignungsanalyse werden in Abstimmung mit den Teilnehmenden die Berufsfelder der Grundstufe zugeordnet.

Aus welchen Berufsfeldern kannst Du wählen?

  • Metall
  • Lager / Handel
  • Wirtschaft / Verwaltung
  • weitere Berufsfelder sind je nach Eignung möglich

Wie lange dauert die Maßnahme?

Die Maßnahme kann zwischen 9 und 12 Monaten dauern und richtet sich nach den schulischen

Voraussetzungen der Teilnehmenden.

Welche Inhalte gibt es?

  • Unterricht und Unterweisungen nach den gültigen Ausbildungsrahmenplänen
  • Verbesserung der Leistungen durch Stütz- und Förderunterricht
  • Individuelle Hilfen durch sozialpädagogische Begleitung und Betreuung
  • Unterstützung bei der Berufsfindung, beim Erstellen von Bewerbungsunterlagen und bei der Vermittlung in Ausbildung
  • Durchführung von Praktika dienen der Vermittlung in eine betriebliche Ausbildung
  • Möglichkeit zum Nachholen des Hauptschulabschlusses