In allen Maßnahmen kann zur Unterstützung eine Arbeitsmedizinerin eingeschaltet werden.
Zeitnahe und enge Zusammenarbeit bei:
- der Abklärung von Berufstauglichkeit nach längerer Krankheit oder Unfällen
- der Testung auf Verdacht von Suchtverhalten
- der Nachsorge von Therapien
- der Feststellung der Berufseignung im Rahmen der Arbeitserprobung/Eignungsabklärung